Sofern Sie nicht vom Gericht geladen sind, beachten Sie bitte die unten angegebenen Sprechzeiten. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird in Nachlasssachen, z.B. bei Anträgen zur Erteilung eines Erbscheins oder bei Erbausschlagungen, ausdrücklich empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet und darüber hinaus während des Sitzungsbetriebes.